Rückbau
Rückbau
Abfallmanagement nach dem KrWG
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt die Grundsätze und Pflichten von Erzeugern und Besitzern von Abfällen sowie der öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträger. Mit § 6 zielt dieses auf eine Kreislaufführung und umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen gemäß der
folgenden Abfallhierarchie:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwertung,
3. Recycling,
4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung.
Rückbau
Nachhaltige Abfallwirtschaft in Bauprojekten
Insbesondere die Wiederverwertung oder das Recycling von Abfällen aus Rückbaumaßnahmen schont Ressourcen und zugleich den Geldbeutel der Abfallerzeugenden. Dies beginnt bereits mit der sortenreinen Trennung der einzelnen Abfallfraktionen auf der Baustelle, dem kontrollierten Rückbau.
Schadstoffbelasteter Bauschutt, z. B. Kaminabbruch, Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF) und PAK-haltige Baustoffe sind nur eine Auswahl des in älteren Gebäuden anzutreffenden Schadstoffspektrums. Diese Abfallfraktionen sind gefährliche Abfälle, für deren ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung die Abfallerzeugenden aus abfallrechtlicher Sicht die volle Verantwortung tragen. Das Vorhandensein gefährlicher Abfälle im Zuge von Rückbaumaßnahmen ist vor Baubeginn durch gezielte Bauteilöffnungen, Beprobungen und umweltanalytische Untersuchungen zu eruiren. Diese münden in der Erstellung eines Abbruch- und Entsorgungskonzeptes, welches zugleich der kostensicheren Kalkulation von
Rückbaumaßnahmen dient. Weiterhin wird dieses auch zur sach- und fachgerechten Entsorgung der anfallenden Abfallfraktionen, sowie zur Festlegung ggf. notwendiger Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen benötigt.
Rückbau
Ablauf einer Rückbauuntersuchung
Phase 1: Datenrecherche zur Bau- und Nutzungsgeschichte mit Befragung von orts- oder betriebskundigen, einschl. Begehung zur Festlegung
der Erkundungsstrategie.
Phase 2: Aufstellen eines Probenahmeplans.
Phase 3: Durchführen der Technischen Bauwerkserkundung zur Feststellung des Schadstoffinventars.
Phase 4: Erstellung des Abbruch- und Entsorgungskonzeptes zur Planung eines selektiven Rückbaus und der Abfallentsorgung.
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