Baugrund

Baugrunduntersuchung

Die Grundlage für
sicheres Bauen

Zur Planung und wirtschaftlichen Umsetzung von Bauprojekten sind zwingend Kenntnisse zum Baugrund (Art und Tragfähigkeit der Böden, Grundwasserstand, etwaige Bodenbelastungen usw.) erforderlich. Daher sind mittels Baugrunduntersuchung unter anderem die nach DIN 4020 notwendigen bodenmechanischen Kennwerte der einzelnen Baugrundschichten zuverlässig zu ermitteln sowie technische Maßnahmen der Gründung und Bauwerksabdichtung durch den Bodengutachter zu konkretisieren.

Eine Baugrunduntersuchung sollte demnach bereits im frühen Planungsstadium vorgenommen werden. Nur mithilfe der so gewonnenen Daten wird eine belastbare und wirtschaftliche Beurteilung der erforderlichen Erd- und Gründungsmaßnahmen sowie etwaiger Entsorgungskosten ermöglicht. In Einzelfällen steht sogar eine Entscheidung darüber an, inwieweit ein Grundstück ggf. überhaupt mit vertretbarem Aufwand als bebaubar zu beurteilen ist.

Baugrunduntersuchung

Warum ist eine Baugrunduntersuchung wichtig?

Der Boden, auf dem ein Bauwerk errichtet wird, hat einen erheblichen Einfluss auf dessen Stabilität und Langlebigkeit. Eine Baugrunduntersuchung liefert wichtige Informationen über die geotechnischen Eigenschaften des Bodens, wie seine Tragfähigkeit, Setzungsneigung und Wasserführung.

Diese Informationen sind entscheidend für:

1. Die Sicherheit:
Mittels einer geotechnischen Untersuchung des Baugrundes lassen sich potenzielle Gefahren, wie stark setzungsempfindliche Baugrundschichten, erkennen, die möglicherweise bauwerksschädigende Fundamentsetzungen verursachen können.

2. Die Wirtschaftlichkeit:
Durch die frühzeitige Identifizierung von Baugrundproblemen können teure Nachbesserungen im späteren Bauprozess vermieden werden.

3. Die Qualität:
Ein solides Fundament ist entscheidend für die langfristige Qualität und Lebensdauer eines Bauwerks.

Baugrunduntersuchung

Ablauf einer Baugrunduntersuchung

Phase 1: Planung des zur Erkundung der örtlichen Baugrundverhältnisse notwendigen Untersuchungsumfangs. Die Art und der Umfang notwendiger geo- und umwelttechnischer Untersuchungen (Bohrungen, Sondierungen und Probenahmen) werden, auf der Grundlage bestehender Planungsunterlagen, festgelegt.

Phase 2: Die in Phase 1 festgelegten Bohrungen, Sondierungen und Probenahmen werden vor Ort durchgeführt.

Phase 3: Die mittels Phase 2 gewonnenen Erkenntnisse zum Baugrund werden zusammengestellt und projektspezifisch bewertet.

Phase 4: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus Phase 3 wird ein projektspezifischer Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten)
erarbeitet, welcher die folgenden Angaben enthält:

  • Auswertung und Zusammenstellung der Labor- und Felduntersuchungen
  • Baugrundbeurteilung
  • Angabe der erforderlichen Bodenkennwerte und der maßgebenden Homogenbereiche
  • Feststellung des Bemessungswertes des Sohldruckwiderstandes und des Bettungsmoduls mittels Grundbruch- und
    Setzungsberechnungen
  • Beurteilung der Grundwassersituation
  • Gründungsempfehlungen
  • Angaben zur Ausbildung notwendiger Baugruben und zu notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen
  • Empfehlungen zur Bauwerksabdichtung mit Festlegung des Bemessungswasserstandes
  • Angaben zur Geodynamik im Projektareal
  • abfallrechtliche Deklaration der anfallenden Erdaushubmassen 

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