Altlasten

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Bodenqualität und Altlasten: Sicherheit für Ihr Bauprojekt

Der Grundstückserwerb kann nicht unerhebliche Folgekosten nach sich ziehen, sofern vornutzungsbedingt mit Bodenbelastungen oder schadstoffbelasteter Bausubstanz zu rechnen ist. Verunreinigungen des Bodens oder der Bausubstanz (Kontaminationen) können ein erhebliches gesundheitliches Risiko für den Menschen sowie eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Sie können inhalativ – über die Luft – oder letal – meist
über die Nahrung – in den menschlichen Körper gelangen. Auch eine Gefährdung benachbarter Grundstücksareale oder sogar des Grundwassers
ist möglich.

In den meisten Fällen sind schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vor geraumer Zeit entstanden, mit der Folge, dass der Verursacher
nicht mehr greifbar ist. Für diesen Fall tritt der Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers an dessen Stelle und ist zur Sanierung verpflichtet. Dies
ist die Person oder das Unternehmen auf die oder das sämtliche Rechte und Pflichten unmittelbar übergegangen sind.

Dabei ist es unerheblich, ob er die von seinem Grundstück ausgehende Gefahr verursacht hat oder nicht. Einzig entscheidend ist seine Stellung als Eigentümer. Auch wenn ein Eigentümer sein Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt, ist er dennoch weiterhin zur Sanierung verpflichtet. Ebenso gilt dies für den früheren Eigentümer, wenn er zum Zeitpunkt des Verkaufes die Verunreinigungen kannte oder kennen musste.

Altlasten

Ablauf einer Altlastenuntersuchung (Einzelfallrecherche)

Phase 1: Sichtung der Akten- und Datenlage, Aktenauswertung und Ortsbesichtigung zur Prüfung der Altlastenrelevanz.

Phase 2: Karten- und Luftbildauswertung, Zeitzeugenbefragung und vertiefte Aktenauswertung zur Feststellung der Altlastenrelevanz.

Phase 3: Erarbeiten einer Historischen Erkundung mit umfassender Informationsverdichtung, Füllen möglicher Informationslücken und Konzeptentwicklung für die Gefahrenerkundung zur fachlichen Bewertung vorhandener Kontaminationen.

Phase 4: Prüfung der Rechtslage und gezielte Entnahme von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben zur Durchführung umwelttechnischer
Untersuchungen und zur Abschätzung einer möglichen Gefährdungslage.

Die Bearbeitung aller Einzelphasen erfolgt in enger Abstimmung mit den regional zuständigen Bodenschutz-, Wasser- und Abfallbehörden.
Je nach Ergebnis der Phase 4 können sich weitere, sogenannte Detailuntersuchungen zur ergänzenden Informationsverdichtung und zur Durchführung einer Sickerwasserprognose anschließen, die ggf. abschließend die Erstellung eines Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG erfordern.

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